Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Thomas Kindler Dachdeckerfachbetrieb GmbH
Stand: 01/2026
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsgrundlagen
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
§ 4 Preise und Vergütung
§ 5 Leistungsumfang und Nachträge
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 7 Ausführung der Leistungen
§ 8 Ausführungsfristen und Behinderungen
§ 9 Aufmaß und Abrechnung
§ 10 Abnahme
§ 11 Mängelrechte (Gewährleistung)
§ 12 Haftung
§ 13 Eigentumsvorbehalt
§ 14 Datenschutz
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
§ 16 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Werkleistungen der Thomas Kindler Dachdeckerfachbetrieb GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.2
Die AGB gelten insbesondere für sämtliche Leistungen des Dachdeckerhandwerks sowie angrenzender Gewerke, insbesondere: Steildacharbeiten, Flachdachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen, Bauklempnerarbeiten, Dachentwässerungen, Fassadenbekleidungen, Dachflächenfenster, Dachwartungen, Dachreparaturen, Sturmschäden, Notdiensteinsätze, Dachbegrünungen, Photovoltaik-Unterkonstruktionen, sonstige angebotene Leistungen.
1.3
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.4
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.5
Gegenüber Unternehmern kann ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) vereinbart werden. Sie wird ausschließlich Vertragsbestandteil, wenn ihre Einbeziehung ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgrundlagen
2.1
Vertragsgrundlage sind in nachstehender Reihenfolge: schriftliche Individualvereinbarungen, Auftragsbestätigung, Angebot, Nachträge, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften.
2.2
Technische Ausführungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Ausführung allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Soweit anwendbar, werden insbesondere berücksichtigt: einschlägige DIN-Normen, Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Herstellervorgaben, öffentlich-rechtliche Vorschriften.
2.3
Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Muster, Produktabbildungen oder Farbmustern dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Handelsübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
§ 3 Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
3.2 Bindungsfrist
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Bindungsfrist 30 Kalendertage.
3.3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch, schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme des Angebotes, beiderseitige Vertragsunterzeichnung, oder Aufnahme der Arbeiten.
Die Annahme kann auch in Textform (E-Mail) erfolgen.
3.4 Angebotsunterlagen
Sämtliche Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen, Berechnungen, Fotos und Planungsunterlagen bleiben Eigentum des Auftragnehmers.
Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht oder für Ausschreibungen verwendet werden.
3.5 Nachträge
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss stellen Nachtragsleistungen dar.
Nachträge werden gesondert vergütet.
3.6 Verdeckte Mängel
Werden erst während der Ausführung verdeckte Mängel oder Schäden festgestellt, insbesondere beschädigte Dachkonstruktionen, Fäulnis, Holzschäden, Feuchtigkeit, Schimmel, Schädlingsbefall, unzureichende Unterkonstruktionen,nicht normgerechte Vorleistungen,
gehören deren Beseitigung nicht zum ursprünglichen Leistungsumfang.
Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
Notwendige Sicherungsmaßnahmen dürfen zur Schadensvermeidung sofort ausgeführt werden.
3.7 Materialverfügbarkeit
Sollten vereinbarte Materialien infolge Lieferengpässen, Produktionsausfällen oder höherer Gewalt nicht verfügbar sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Abstimmung gleichwertige Materialien einzusetzen.
§ 4 Preise und Vergütung
4.1 Vergütung
Es gelten ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Preisgrundlage
Die vereinbarten Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Material-, Lohn-, Energie-, Entsorgungs- und Transportkosten.
4.3 Preisanpassung
Bei Verträgen mit einer vereinbarten Ausführungszeit von mehr als vier Monaten nach Vertragsschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anpassung der Vergütung zu verlangen, wenn sich Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten nachweislich wesentlich verändern und diese Veränderungen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
Gegenüber Verbrauchern gilt dies ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang.
4.4 Zusatzleistungen
Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert vergütet.
Hierzu gehören insbesondere: Nachtragsarbeiten, zusätzliche Abdichtungen, Sicherungsmaßnahmen, Entsorgungsleistungen, Wartezeiten, zusätzliche An- und Abfahrten, Kran- oder Hebebühneneinsätze, Gerüstanpassungen, Leistungen aufgrund verdeckter Mängel.
4.5 Stundenlohnarbeiten
Soweit Stundenlohnarbeiten vereinbart wurden, erfolgt die Abrechnung nach den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen sowie dem tatsächlich angefallenen Material- und Geräteeinsatz.
4.6 Abschlagszahlungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.
4.7 Schlussrechnung
Nach Fertigstellung der Leistungen erstellt der Auftragnehmer eine Schlussrechnung.
Diese ist, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
4.8 Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten, weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
Darüber hinaus kann der Auftragnehmer die Arbeiten bis zur Erfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen einstellen, soweit gesetzlich zulässig.
4.9 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Leistungsumfang und Nachträge
5.1 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftragsbestätigung, ausdrücklich vereinbarten Nachträgen.
Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang.
5.2 Nachträge
Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Ausführung über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
5.3 Verdeckte Schäden
Werden während der Arbeiten bisher nicht erkennbare Schäden festgestellt, insbesondere beschädigte Dachstühle, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel, Schädlingsbefall, Fäulnis, unzureichende Tragkonstruktionen, mangelhafte Vorleistungen, gehören deren Beseitigung nicht zum ursprünglichen Leistungsumfang.
5.4 Sofortmaßnahmen
Ist zur Abwendung erheblicher Schäden sofortiges Handeln erforderlich und kann der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreicht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Hierüber wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
5.5 Materialänderungen
Ist die Verwendung vereinbarter Fabrikate aufgrund von Lieferengpässen oder höherer Gewalt unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, dürfen nach Abstimmung technisch gleichwertige Produkte verwendet werden.
5.6 Nebenleistungen
Zu den Nebenleistungen gehören ausschließlich diejenigen Arbeiten, die ausdrücklich vereinbart wurden. Nicht vereinbarte Nebenarbeiten werden gesondert berechnet.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Allgemeines
Der Auftraggeber schafft sämtliche Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten.
6.2 Baustellenzugang
Der Auftraggeber gewährleistet einen freien und sicheren Zugang zur Baustelle während der üblichen Arbeitszeiten.
6.3 Stell- und Lagerflächen
Erforderliche Stellflächen für Fahrzeuge, Krane, Hebebühnen, Container sowie Lagerflächen für Materialien werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.4 Strom und Wasser
Soweit erforderlich stellt der Auftraggeber Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.
Kann dies nicht erfolgen, werden notwendige Ersatzmaßnahmen gesondert berechnet.
6.5 Genehmigungen
Genehmigungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse Dritter beschafft der Auftraggeber, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrages ist.
6.6 Gefahrstoffe
Dem Auftragnehmer sind sämtliche bekannten Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, künstliche Mineralfasern oder sonstige gesundheitsgefährdende Stoffe, vor Arbeitsbeginn mitzuteilen.
Werden Gefahrstoffe erst während der Arbeiten entdeckt, dürfen die Arbeiten bis zur Klärung eingestellt werden.
6.7 Mitwirkung
Entscheidungen des Auftraggebers, die für den Bauablauf erforderlich sind, sind unverzüglich zu treffen.
Verzögerungen verlängern vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
6.8 Schutz des Eigentums
Empfindliche Gegenstände, Fahrzeuge, Pflanzen und sonstige Einrichtungen im Arbeitsbereich sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu sichern oder zu entfernen.
6.9 Behinderungen
Entstehen Verzögerungen durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte, werden hierdurch verursachte Mehrkosten gesondert vergütet.
§ 7 Ausführung der Leistungen
7.1 Leistungsdurchführung
Der Auftragnehmer führt sämtliche Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie den Herstellervorgaben der eingesetzten Produkte aus.
7.2 Bauablauf
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Bauablauf nach fachlichen und organisatorischen Erfordernissen zu gestalten, soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
7.3 Witterungseinflüsse
Dachdeckerarbeiten sind witterungsabhängig.
Bei Frost, Schnee, Eis, Sturm, Starkregen, Gewitter, außergewöhnlicher Hitze oder sonstigen Witterungsverhältnissen, welche die Arbeitssicherheit oder die fachgerechte Ausführung beeinträchtigen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen oder zu verschieben.
Hierdurch verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
7.4 Arbeiten anderer Gewerke
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch Vorleistungen oder Arbeiten anderer Unternehmen verursacht werden.
Werden bereits fertiggestellte Leistungen nachträglich durch Dritte verändert oder beschädigt, entfällt insoweit die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.
7.5 Baustellensicherung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sämtliche zur ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
Hierzu zählen insbesondere: Notabdichtungen, Schutzabdeckungen, Absturzsicherungen, Absperrungen, Wetterschutzmaßnahmen.
Nicht vereinbarte Sicherungsmaßnahmen werden gesondert vergütet, soweit sie aufgrund unvorhersehbarer Umstände erforderlich werden.
7.6 Fotodokumentation
Zur Dokumentation des Baufortschritts sowie zur Beweissicherung darf der Auftragnehmer Fotografien der Baustelle und der ausgeführten Leistungen anfertigen.
Personenbezogene Daten werden hierbei nur verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
7.7 Nachunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.
§ 8 Ausführungsfristen und Behinderungen
8.1 Fristen
Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn sämtliche Voraussetzungen für den Leistungsbeginn erfüllt sind.
Hierzu gehören insbesondere: Vertragsabschluss, Freigabe der Arbeiten, erforderliche Genehmigungen, vereinbarte Abschlagszahlungen, Baustellenzugang.
8.2 Unverbindliche Termine
Soweit Termine nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, dienen sie ausschließlich der zeitlichen Orientierung.
8.3 Behinderungen
Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Arbeiten durch Umstände verzögert werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Hierzu zählen insbesondere: außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Lieferengpässe, Materialknappheit, Energieausfälle, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Naturereignisse, höhere Gewalt, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Verzögerungen anderer Gewerke.
8.4 Lieferprobleme
Sollten vereinbarte Materialien vorübergehend nicht verfügbar sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
Soweit möglich, wird eine technisch gleichwertige Alternative angeboten.
8.5 Baustellenunterbrechung
Wird die Baustelle aus Gründen unterbrochen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, können bereits ausgeführte Leistungen entsprechend dem Leistungsstand abgerechnet werden.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen werden gesondert vergütet.
8.6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt entbinden die Vertragsparteien für deren Dauer von ihren Leistungspflichten, soweit die Leistung hierdurch unmöglich oder unzumutbar wird
§ 9 Aufmaß und Abrechnung
9.1 Abrechnungsgrundlage
Sofern keine Pauschalvergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen.
9.2 Aufmaß
Das Aufmaß erfolgt nach Fertigstellung der jeweiligen Leistungen.
Der Auftraggeber kann beim Aufmaß anwesend sein.
9.3 Mengenänderungen
Weichen tatsächliche Mengen von den im Angebot angenommenen Mengen ab, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich ausgeführten Mengen.
9.4 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand einschließlich notwendiger Rüst-, Fahr- und Nebenzeiten abgerechnet.
9.5 Maschinen
Der Einsatz von Kränen, Gerüsten, Hebebühnen, Containern oder Spezialgeräten wird entsprechend der Vereinbarung oder dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
9.6 Entsorgung
Die fachgerechte Entsorgung erfolgt entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
Schadstoffhaltige Materialien, insbesondere Asbest oder andere gefährliche Stoffe, sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs.
9.7 Leistungsnachweise
Der Auftragnehmer darf ausgeführte Leistungen durch Aufmaß, Lieferscheine, Bautagesberichte oder Fotodokumentationen nachweisen.
§ 10 Abnahme
10.1 Fertigstellung
Nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Abnahmebereitschaft.
Die Mitteilung kann schriftlich oder in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
10.2 Verpflichtung zur Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Werkleistung unverzüglich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Wesentliche Mängel sind solche, die die Gebrauchstauglichkeit der Werkleistung erheblich beeinträchtigen.
10.3 Teilabnahmen
Der Auftragnehmer kann die Abnahme in sich abgeschlossener Teilleistungen verlangen, sofern diese im weiteren Bauablauf nicht mehr überprüfbar sind oder eigenständig genutzt werden können.
Dies gilt insbesondere für: Unterkonstruktionen, Dampfsperren, Dämmarbeiten, Abdichtungen, Anschlüsse, Bauklempnerarbeiten, sonstige verdeckte Leistungen.
10.4 Abnahmeprotokoll
Über die Abnahme kann ein gemeinsames Abnahmeprotokoll erstellt werden.
Festgestellte Mängel, Restarbeiten und Vorbehalte sind darin möglichst konkret zu dokumentieren.
10.5 Gefahrübergang
Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Werkleistung nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Auftraggeber über.
10.6 Nutzung der Werkleistung
Nimmt der Auftraggeber die Werkleistung vor der förmlichen Abnahme in Gebrauch, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme durch schlüssiges Verhalten.
§ 11 Mängelrechte (Gewährleistung)
11.1 Gesetzliche Regelungen
Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Gegenüber Unternehmern können ergänzend die Regelungen der wirksam vereinbarten VOB/B Anwendung finden.
11.2 Mängelanzeige
Festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
Die Anzeige sollte aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
11.3 Recht auf Nacherfüllung
Vor der Beauftragung Dritter ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist einzuräumen.
11.4 Eigenmächtige Mangelbeseitigung
Lässt der Auftraggeber einen behaupteten Mangel ohne vorherige Gelegenheit zur Nacherfüllung durch Dritte beseitigen, richtet sich ein möglicher Kostenerstattungsanspruch ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.5 Kein Sachmangel
Keinen Sachmangel stellen insbesondere dar: natürlicher Verschleiß, übliche Alterungserscheinungen, materialbedingte Farbabweichungen, Patinabildung, witterungsbedingte Veränderungen, übliche Maß- und Strukturabweichungen natürlicher Baustoffe.
11.6 Ausschluss der Verantwortlichkeit
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel oder Schäden, die entstehen durch: unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, mangelnde Pflege, Eingriffe Dritter, außergewöhnliche Naturereignisse, Veränderungen am Bauwerk nach Abnahme, vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Planungen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
11.7 Reparaturarbeiten
Bei Reparatur- und Notdiensteinsätzen beziehen sich Mängelrechte ausschließlich auf die konkret ausgeführten Arbeiten.
Eine Aussage über den Gesamtzustand des Daches oder der Dachkonstruktion ist hiermit grundsätzlich nicht verbunden.
11.8 Wartung
Dächer, Abdichtungen, Dachentwässerungen sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen sind regelmäßig zu warten.
Unterbleibt eine erforderliche Wartung und entstehen hierdurch Schäden, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mitverantwortung und Schadensminderung.
§ 12 Haftung
12.1 Haftungsgrundsätze
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
12.2 Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Leistungen Dritter
Für Planungsfehler, Vorleistungen oder nachträgliche Veränderungen durch andere Unternehmen haftet der Auftragnehmer nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.5 Beigestellte Materialien
Werden Materialien oder Bauteile auf Wunsch des Auftraggebers verwendet, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für deren Eignung oder Qualität.
12.6 Notdienste
Notdiensteinsätze dienen grundsätzlich der Schadensbegrenzung.
Eine endgültige Instandsetzung ist hiermit regelmäßig nicht verbunden.
12.7 Schadensminderung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung weiterer Schäden zu ergreifen.
12.8 Gesetzliche Ansprüche
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
13.1 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Waren, Baustoffe, Bauteile und sonstigen Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.
13.2 Verbindung und Verarbeitung
Werden Vorbehaltswaren mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Eigentumserwerb.
13.3 Unternehmer
Gegenüber Unternehmern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
Der Auftraggeber tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware bis zur Höhe der offenen Forderung an den Auftragnehmer ab.
Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.
13.4 Zugriffe Dritter
Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Wahrung seiner Eigentumsrechte.
13.5 Herausgabe
Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften die Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen.
§ 14 Datenschutz
14.1 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften verarbeitet.
14.2 Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur: Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Terminplanung, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Wahrung berechtigter Interessen, Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche.
14.3 Weitergabe
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies: gesetzlich vorgeschrieben, zur Vertragsdurchführung erforderlich oder vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht ist.
Hierzu können insbesondere gehören: Lieferanten, Gerüstbauer, Entsorgungsunternehmen, Nachunternehmer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Behörden,Versicherungen.
14.4 Baustellendokumentation
Zur Beweissicherung sowie zur Dokumentation des Baufortschrittes dürfen Fotografien der Baustelle angefertigt werden.
Personen werden hierbei grundsätzlich nicht gezielt aufgenommen.
14.5 Datenschutzerklärung
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
15.1 Geltungsbereich
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
15.2 Widerrufsbelehrung
Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt.
Sie ist Bestandteil der Vertragsunterlagen.
15.3 Vorzeitiger Arbeitsbeginn
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, erfolgt dies ausschließlich nach gesonderter ausdrücklicher Erklärung des Verbrauchers.
15.4 Wertersatz
Widerruft der Verbraucher den Vertrag nach ausdrücklichem Verlangen des vorzeitigen Leistungsbeginns, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Wertersatz.
15.5 Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn die Voraussetzungen des § 356 BGB erfüllt sind.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben hiervon unberührt.
16.2 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
16.3 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
16.4 Textform
Soweit gesetzlich zulässig, können Mitteilungen und Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses auch in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
16.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
16.6 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem 01.01.2026 abgeschlossen werden.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Thomas Kindler Dachdeckerfachbetrieb GmbH
Kurtstr. 32
47167 Duisburg
Telefon: 0203-94083070
E-Mail: Kindler-Dach@gmx.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen sämtliche Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten aufgrund einer von Ihnen gewählten anderen Art der Lieferung als der von uns angebotenen günstigsten Standardlieferung), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen nach Eingang Ihres Widerrufs.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Es entstehen Ihnen hierfür keine zusätzlichen Kosten.
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Arbeiten bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen.
Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang des Vertrages.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück.)
An:
Thomas Kindler Dachdeckerfachbetrieb GmbH
Kurtstr. 32
47167 Duisburg
Kindler-Dach@gmx.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung:
Bestellt am: ______________________
Name:
Anschrift:
Datum:
Unterschrift (nur bei Papierform)

